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Recht und Gesetz


Geschäftsreisen – Verantwortung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Bei Geschäftsreisen ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Sie über die landesspezifischen Sicherheitslagen, kulturellen Besonderheiten und potenziellen Gefährdungen ausreichend informiert sind. Ziel ist es, die Risiken, denen Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Reisetätigkeit ausgesetzt sind, wirksam zu minimieren.

Diese Verpflichtung ergibt sich unter anderem aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften. Besonders relevant sind hier die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 618 BGB), die Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) sowie branchenspezifische Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften.

Doch auch Sie als Arbeitnehmer tragen Verantwortung:
Sie sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich auf die Reise vorzubereiten, sicherheitsrelevante Informationen umzusetzen und Ihr Verhalten vor Ort entsprechend anzupassen. Nur durch dieses partnerschaftliche Zusammenspiel zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem lässt sich ein wirksamer Schutz auf Dienstreisen gewährleisten.